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Ratgeber für Personen

Ferienjob in der Landwirtschaft ab 16

Stand: 25. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit 16 und 17 Jahren dürfen Sie höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, an höchstens fünf Tagen.
  • In der Landwirtschaft gilt in der Erntezeit eine Ausnahme: ab 16 bis zu 9 Stunden am Tag und bis zu 85 Stunden in zwei Wochen.
  • Gearbeitet wird zwischen 6 und 20 Uhr. In der Landwirtschaft darf der Tag ab 16 schon um 5 Uhr beginnen oder bis 21 Uhr gehen.
  • Wer unter 18 ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Lohn wird frei vereinbart.
  • Ein Ferienjob ist meist eine kurzfristige Beschäftigung. Dann fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Welche Arbeiten gibt es?

Die Sommerferien fallen in die Erntezeit. Viele Betriebe brauchen dann zusätzliche Hilfe, zum Beispiel in der Getreideernte beim Abfahren mit dem Trecker, bei der Erdbeer- oder Gemüseernte, im Hofladen oder im Stall. Auch in den Herbstferien gibt es Arbeit, etwa in der Mais-, Kartoffel- oder Apfelernte.

Den Treckerführerschein können Sie mit 16 machen, Klasse L oder Klasse T. Damit dürfen Sie in der Ernte zum Beispiel Getreide oder Mais mit dem Trecker abfahren. Nur Traktoren, die schneller als 40 km/h fahren, dürfen Sie mit Klasse T erst ab 18 fahren. Mehr dazu im Ratgeber Welcher Führerschein für den Trecker?

Verboten sind für Jugendliche Arbeiten, die ihre Kräfte übersteigen oder bei denen sie Unfallgefahren wegen fehlender Erfahrung nicht erkennen können (§ 22 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Wie lange dürfen Sie arbeiten?

Für alle zwischen 15 und 17 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für den Ferienjob ab 16 heißt das:

RegelMit 16 und 17 Jahren
Pro Taghöchstens 8 Stunden, in der Landwirtschaft während der Erntezeit bis 9 Stunden
Pro Wochehöchstens 40 Stunden, in der Landwirtschaft während der Erntezeit bis 85 Stunden in zwei Wochen
Arbeitstagehöchstens 5 Tage pro Woche
Uhrzeit6 bis 20 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr
Pausen30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden
Freizeitmindestens 12 Stunden am Stück zwischen zwei Arbeitstagen

Die Erntezeit-Regel steht in § 8 Abs. 3, die Uhrzeiten in § 14 und die Pausen in § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz. „Ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr“ heißt: Der Tag darf früh beginnen oder spät enden, aber nicht beides.

Am Wochenende

In der Landwirtschaft und Tierhaltung dürfen Jugendliche auch samstags arbeiten. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen frei bleiben. Sonntags ist nur Arbeit erlaubt, die auch an Sonn- und Feiertagen gemacht werden muss, zum Beispiel Füttern und Melken. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen frei bleiben. Wer am Wochenende arbeitet, bekommt dafür in derselben Woche einen anderen Tag frei, damit es bei fünf Arbeitstagen bleibt (§§ 16 und 17 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Wenn Sie noch voll schulpflichtig sind

Wer noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, wird im Jugendarbeitsschutzgesetz wie ein Kind behandelt (§ 2 Abs. 3). Dann dürfen Sie in den Schulferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten (§ 5 Abs. 4). Wie lange die Vollzeitschulpflicht dauert, regelt Ihr Bundesland.

Lohn

Wer unter 18 ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (§ 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz). Den Stundenlohn vereinbaren Sie mit dem Betrieb. Fragen Sie vorher danach und lassen Sie ihn in den Arbeitsvertrag schreiben.

Ab 18 gilt der Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 14,60 Euro. Wie Lohn, Steuern und Abzüge in der Ernte aussehen, steht im Ratgeber Was verdient ein Erntehelfer?

Sozialversicherung, Steuern und Unfallversicherung

Ein Ferienjob ist meist eine kurzfristige Beschäftigung. In der Landwirtschaft geht das bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage im Jahr. Dann zahlen weder Sie noch der Betrieb Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Schülerinnen und Schüler, die in den Ferien arbeiten, gelten dabei nicht als berufsmäßig beschäftigt. Anders ist es zwischen Schulabschluss und Ausbildung: Ein Job in dieser Zeit gilt als berufsmäßig. Verdienen Sie dann mehr als 603 Euro im Monat, ist er sozialversicherungspflichtig. Mehr dazu im Ratgeber Die 70-Tage-Regel und die 90 Tage in der Landwirtschaft.

Für die Lohnsteuer braucht der Betrieb Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Ob Steuer abgezogen wird, hängt davon ab, wie der Betrieb Sie anmeldet.

Bei der Arbeit sind Sie gesetzlich unfallversichert, auch im Ferienjob (§ 2 SGB VII). Zuständig ist in der Landwirtschaft die SVLFG. Die Beiträge zahlt der Betrieb.

Ärztliche Untersuchung

Wer als Jugendlicher ins Berufsleben einsteigt, braucht vorher eine ärztliche Untersuchung (§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Das gilt nicht für eine geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile zu befürchten sind. Ob das bei Ihrem Ferienjob so ist, klärt der Betrieb.

Was die Eltern wissen sollten

Wer unter 18 ist, braucht für den Arbeitsvertrag die Zustimmung der Eltern. Erlauben die Eltern, dass Sie arbeiten, können Sie den Vertrag danach selbst abschließen (§ 113 BGB). Am besten liest jemand aus der Familie den Vertrag einmal mit.

So finden Sie einen Ferienjob

  1. Registrieren Sie sich bei Hofhand. Das geht ab 16.
  2. Legen Sie eine Suchanzeige an und tragen Sie den Zeitraum Ihrer Ferien ein. Dann sehen Betriebe in Ihrer Nähe, wann Sie können.
  3. Achten Sie bei den Stellen auf den Hinweis „Ferienjob ab 16“. Diese Betriebe haben angegeben, dass die Stelle auch für Schülerinnen und Schüler passt.
  4. Fragen Sie vor dem Start nach Stundenlohn, Arbeitszeiten und wie Sie zum Hof kommen.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man in der Landwirtschaft arbeiten?

Ab 15 Jahren gilt man als Jugendlicher. Wer noch voll schulpflichtig ist, darf in den Ferien höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten. Kinder ab 13 dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte Arbeiten übernehmen, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden am Tag (§ 5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz). Hofhand können Sie ab 16 nutzen.

Wie viele Stunden darf ich mit 16 arbeiten?

Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. In der Landwirtschaft sind während der Erntezeit bis zu 9 Stunden am Tag und 85 Stunden in zwei Wochen erlaubt.

Bekomme ich mit 16 den Mindestlohn?

Nein, darauf haben Sie unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung keinen Anspruch. Den Lohn vereinbaren Sie mit dem Betrieb.

Muss ich im Ferienjob Sozialabgaben zahlen?

In der Regel nicht. Ein Ferienjob ist meist eine kurzfristige Beschäftigung, für die keine Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Das gilt nicht für Jobs zwischen Schulabschluss und Ausbildung, wenn Sie mehr als 603 Euro im Monat verdienen.

Darf ich als Jugendlicher am Wochenende arbeiten?

In der Landwirtschaft ja. Samstags ist Arbeit erlaubt, sonntags nur Arbeit, die jeden Tag gemacht werden muss, etwa Füttern oder Melken. Mindestens zwei Sonntage im Monat bleiben frei, und dafür gibt es einen anderen freien Tag in der Woche.

Darf ich mit 16 Trecker fahren?

Ja, mit dem Treckerführerschein. Klasse L und Klasse T gibt es ab 16. Damit dürfen Sie zum Beispiel in der Ernte Getreide mit dem Trecker abfahren. Traktoren, die schneller als 40 km/h fahren, dürfen Sie mit Klasse T erst ab 18 fahren.

Quellen

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 25. Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall, und wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Verbindlich sind die Gesetze und die Auskünfte der zuständigen Stellen, etwa der Minijob-Zentrale. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@hofhand.de.

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