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Welcher Führerschein für den Trecker?

Stand: 25. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Traktor, Trecker und Schlepper sind dasselbe Fahrzeug. Für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft gibt es zwei eigene Führerscheinklassen: L und T. Beide gibt es ab 16 Jahren.
  • Mit Klasse L dürfen Sie einen Trecker fahren, der höchstens 40 km/h schnell ist, mit Anhänger aber nur bis 25 km/h. Wer den Autoführerschein (Klasse B) hat, hat Klasse L automatisch.
  • Klasse T gilt für Trecker bis 60 km/h und für Erntemaschinen wie Mähdrescher oder Feldhäcksler bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhänger. Einen Trecker, der schneller als 40 km/h fährt, dürfen Sie erst ab 18 fahren.
  • L und T gelten nur, wenn der Schlepper für die Land- oder Forstwirtschaft unterwegs ist. Dazu zählen auch Lohnunternehmen, Nachbarschaftshilfe und Winterdienst.
  • Wer den Lkw-Führerschein der Klasse CE hat, darf auch alles fahren, was zur Klasse T gehört.

Die Klassen im Überblick

Traktor, Trecker und Schlepper sind verschiedene Namen für dasselbe Fahrzeug. Im Führerscheinrecht heißt es „Zugmaschine“. Für Zugmaschinen, die für die Land- oder Forstwirtschaft gebaut sind und dort eingesetzt werden, gibt es die Klassen L und T (§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung).

KlasseWas Sie fahren dürfenMindestalter
LTraktoren bis 40 km/h, mit Anhänger höchstens 25 km/h schnell. Außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen und Stapler bis 25 km/h.16 Jahre
TTraktoren bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhänger.16 Jahre, für Traktoren über 40 km/h 18 Jahre
B (Auto)Enthält Klasse L.18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17
CE (Lkw mit Anhänger)Enthält Klasse T.in der Regel 21 Jahre

Entscheidend ist bei L und T die Höchstgeschwindigkeit, die der Hersteller festgelegt hat (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), nicht das Gewicht. Sie steht in den Fahrzeugpapieren, im Fahrzeugschein im Feld T.

Mit dem Autoführerschein Trecker fahren

Die Klasse B schließt die Klasse L ein. Mit dem normalen Autoführerschein dürfen Sie also einen Traktor fahren, der höchstens 40 km/h schnell ist, wenn er für einen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck unterwegs ist.

Mit Anhänger dürfen Sie nicht schneller als 25 km/h fahren. Das gilt auch, wenn der Trecker selbst 40 km/h schafft.

Viele neuere Trecker fahren 50 oder 60 km/h. Dafür reicht Klasse B nicht, Sie brauchen Klasse T.

Klasse T: schnelle Traktoren und Erntemaschinen

Mit Klasse T dürfen Sie fahren:

Klasse T gibt es ab 16. Traktoren, die schneller als 40 km/h fahren können, dürfen Sie aber erst ab 18 fahren (§ 6 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung).

So bekommen Sie Klasse T

Sie melden sich bei einer Fahrschule an, besuchen den Unterricht und machen eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wer schon einen Führerschein hat, zum Beispiel Klasse B, braucht weniger allgemeinen Unterricht: mindestens sechs statt zwölf Doppelstunden (§ 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Dazu kommt der Unterricht für Klasse T. Was die Ausbildung kostet, legt jede Fahrschule selbst fest.

Für Klasse L allein genügt eine theoretische Prüfung. Eine praktische Prüfung ist dafür nicht vorgeschrieben (§ 15 Fahrerlaubnis-Verordnung).

Was als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck gilt

L und T gelten nur, wenn der Traktor für die Land- oder Forstwirtschaft gebaut ist und dafür eingesetzt wird. Was dazu zählt, steht in § 6 Abs. 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung:

Wer bei einem Lohnunternehmen in der Ernte Schlepper fährt, braucht also Klasse L oder T, je nach Geschwindigkeit.

Wenn der Trecker für etwas anderes fährt

Fährt ein Traktor nicht für die Land- oder Forstwirtschaft, zum Beispiel für ein Bauunternehmen oder privat, gelten L und T nicht. Dann richtet sich die Klasse wie bei anderen Fahrzeugen nach der zulässigen Gesamtmasse (§ 6 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung):

Ob ein Einsatz noch zur Landwirtschaft gehört, ist nicht immer eindeutig. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde nach.

Ältere Führerscheine: Klasse 3, 4 und 5

Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten weiter. Beim Umtausch in den Kartenführerschein werden sie in die heutigen Klassen übertragen (Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung):

Bei Klasse L steht dann oft die Schlüsselzahl 174, bei Führerscheinen von vor 1989 auch 175 (Anlage 9 Fahrerlaubnis-Verordnung):

Welche Klassen und Schlüsselzahlen Sie haben, steht auf der Rückseite Ihres Kartenführerscheins.

Lkw in der Ernte: Klasse C und CE

Wer in der Ernte Getreide, Mais oder Rüben mit dem Lkw fährt, braucht Klasse C, mit Anhänger Klasse CE. Das Mindestalter ist in der Regel 21 Jahre. Mit einer Grundqualifikation als Berufskraftfahrer oder während einer entsprechenden Ausbildung sind es 18 Jahre (§ 10 Fahrerlaubnis-Verordnung). Klasse CE schließt Klasse T ein.

Für Transporte mit dem Lkw brauchen Sie außerdem in der Regel die Berufskraftfahrer-Qualifikation. Sie steht als Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Ausnahmen gibt es unter anderem (§ 1 Abs. 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz):

Ob eine Ausnahme für Ihre Fahrten gilt, klären Sie im Zweifel mit der Fahrerlaubnisbehörde oder der Industrie- und Handelskammer.

Auf dem Hof und auf dem Feld

Eine Fahrerlaubnis braucht, wer auf öffentlichen Straßen fährt (§ 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören auch viele Feld- und Wirtschaftswege, wenn sie für alle zugänglich sind. Auf dem eigenen Hofgelände abseits öffentlicher Wege verlangt das Straßenverkehrsrecht keinen Führerschein. Die Regeln zum Arbeitsschutz gelten dort trotzdem, für Jugendliche zusätzlich das Jugend­arbeitsschutz­gesetz.

Häufige Fragen

Reicht der Autoführerschein für den Trecker?

Für einen Trecker bis 40 km/h ja, wenn er für die Land- oder Forstwirtschaft fährt. Klasse B schließt Klasse L ein. Mit Anhänger dürfen Sie dann höchstens 25 km/h fahren. Für einen schnelleren Trecker brauchen Sie Klasse T.

Ist ein Schlepper etwas anderes als ein Traktor?

Nein. Traktor, Trecker und Schlepper sind verschiedene Namen für dasselbe Fahrzeug. Trecker sagt man vor allem im Norden, im Gesetz heißt es Zugmaschine. Für den Führerschein zählt nur, wie schnell das Fahrzeug fahren kann und wofür es eingesetzt wird.

Ab wann darf ich Traktor fahren?

Klasse L und Klasse T gibt es ab 16 Jahren. Traktoren, die schneller als 40 km/h fahren, dürfen Sie mit Klasse T erst ab 18 fahren. Die Klasse AM, die es schon mit 15 gibt, gilt nicht für Traktoren.

Welchen Führerschein brauche ich für den Mähdrescher?

Ein Mähdrescher ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Fährt er höchstens 25 km/h, reicht Klasse L und damit auch der Autoführerschein. Bis 40 km/h brauchen Sie Klasse T.

Was bedeuten die Schlüsselzahlen 174 und 175?

Sie stehen bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt und umgetauscht wurden. Mit 174 dürfen Sie Traktoren bis 40 km/h auch mit einem einachsigen Anhänger fahren. 175 erlaubt zusätzlich Kraftfahrzeuge bis 25 km/h und Kraftfahrzeuge mit höchstens 50 cm³ Hubraum, ausgenommen Zweiräder.

Darf ich mit Klasse T einen Lkw fahren?

Nein. Klasse T gilt nur für Traktoren und Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft. Für einen Lkw brauchen Sie Klasse C1 oder C.

Was kostet der Führerschein Klasse T?

Die Preise legt jede Fahrschule selbst fest. Wer schon einen Führerschein hat, braucht weniger allgemeinen Unterricht. Fragen Sie am besten bei mehreren Fahrschulen nach.

Quellen

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 25. Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall, und wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Verbindlich sind die Gesetze und die Auskünfte der zuständigen Stellen, etwa der Minijob-Zentrale. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@hofhand.de.

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