Ratgeber für Personen
Quereinstieg in die Landwirtschaft
Das Wichtigste in Kürze
- Für viele Arbeiten in der Landwirtschaft brauchen Sie keine Ausbildung. Als Aushilfe in der Ernte oder im Stall lernt der Betrieb Sie an.
- Die Ausbildung zum Landwirt oder zur Landwirtin dauert drei Jahre. Auf Antrag kann sie verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass Sie das Ziel schneller erreichen.
- Wer viereinhalb Jahre in der Landwirtschaft gearbeitet hat, kann auch ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung als Landwirt zugelassen werden.
- Wer arbeitslos ist oder dem Arbeitslosigkeit droht, kann bei der Agentur für Arbeit nach einer Förderung der Weiterbildung fragen.
- Für Arbeit mit dem Trecker reicht oft schon der Autoführerschein. Er enthält Klasse L.
Was die Arbeit auf dem Hof ausmacht
In der Landwirtschaft arbeiten Sie zum großen Teil draußen, bei jedem Wetter. Die Arbeit richtet sich nach den Jahreszeiten und nach den Tieren. Im Frühjahr wird gesät und gepflanzt, im Sommer und Herbst geerntet. Kühe werden jeden Tag gemolken. Am Abend sieht man, was man geschafft hat, etwa ein abgeerntetes Feld oder einen sauberen Stall.
Das Handy bleibt bei der Arbeit meist in der Tasche. Das Bundesamt für Naturschutz schreibt, dass sich die Natur positiv auf Stimmung und Konzentration auswirkt und beim Abbau von Stress hilft. Wer bisher vor allem am Bildschirm gearbeitet hat, für den ist ein Tag auf dem Hof eine große Umstellung.
Was Sie wissen sollten
- In der Ernte sind lange Tage üblich, auch am Wochenende, wenn das Wetter passt.
- Die Arbeit ist körperlich anstrengend, im Stall beginnt sie oft früh am Morgen.
- Tiere müssen jeden Tag versorgt werden, auch an Feiertagen.
- Bezahlt wird mindestens der Mindestlohn. Mehr dazu im Ratgeber Was verdient ein Erntehelfer?
Wege in die Landwirtschaft
Saisonjob oder Aushilfe
Der einfachste Einstieg ist ein Job auf Zeit, zum Beispiel in der Getreide-, Mais- oder Kartoffelernte, beim Spargel oder bei Erdbeeren. Vorkenntnisse sind dafür meist nicht nötig, der Betrieb lernt Sie an. So finden Sie heraus, ob Ihnen die Arbeit liegt, ohne sich gleich festzulegen.
Festanstellung als Mitarbeiter
Viele Betriebe und Lohnunternehmen suchen Mitarbeiter, die sie selbst einarbeiten, etwa für den Stall, für Feldarbeiten oder als Fahrer. Wer zuverlässig ist und Erfahrung mit Maschinen oder Tieren mitbringt, kann auch ohne landwirtschaftliche Ausbildung eingestellt werden.
Ausbildung
Wer einen Berufsabschluss möchte, kann eine Ausbildung machen, auch später im Leben. Das Berufsbildungsgesetz sieht dafür keine Altersgrenze vor. Passend sind zum Beispiel:
- Landwirt oder Landwirtin: Ackerbau, Tierhaltung und Betriebsführung. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
- Fachkraft Agrarservice: Arbeit mit Landmaschinen, vor allem in Lohnunternehmen. Auch diese Ausbildung dauert drei Jahre.
Auf gemeinsamen Antrag von Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb kann die Ausbildung verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass Sie das Ziel in kürzerer Zeit erreichen (§ 8 Berufsbildungsgesetz). Darüber entscheidet die zuständige Stelle, in der Regel die Landwirtschaftskammer oder die entsprechende Behörde Ihres Bundeslandes.
Abschluss ohne Ausbildung
Wer schon länger in der Landwirtschaft arbeitet, kann die Abschlussprüfung auch ohne Ausbildung ablegen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet haben, beim Landwirt also viereinhalb Jahre (§ 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz). Können Sie auf andere Weise zeigen, dass Sie das Nötige beherrschen, kann die zuständige Stelle auch eine kürzere Zeit anerkennen.
Förderung
Eine Weiterbildung oder Umschulung kann gefördert werden, wenn Sie arbeitslos sind, Ihnen Arbeitslosigkeit droht oder Ihnen ein Berufsabschluss fehlt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Weiterbildung notwendig ist und die Agentur für Arbeit Sie vor Beginn beraten hat (§ 81 SGB III). Die Kosten übernimmt sie dann über einen Bildungsgutschein. Wer Leistungen vom Jobcenter bekommt, fragt dort nach. Melden Sie sich erst bei einem Kurs an, wenn die Förderung geklärt ist.
Führerschein für den Trecker
Auf vielen Höfen gehört Treckerfahren zur Arbeit. Mit dem Autoführerschein dürfen Sie in der Landwirtschaft schon Traktoren bis 40 km/h fahren. Für schnellere Schlepper brauchen Sie Klasse T. Alles dazu im Ratgeber Welcher Führerschein für den Trecker?
So fangen Sie an
- Überlegen Sie, was Sie reizt: Tiere, Ackerbau, Gemüse oder Maschinen.
- Probieren Sie es mit einem Saisonjob aus.
- Legen Sie auf Hofhand eine Suchanzeige an. Dann sehen Betriebe in Ihrer Nähe, dass Sie Arbeit suchen.
- Wenn Sie einen Abschluss möchten, sprechen Sie mit der Landwirtschaftskammer über Ausbildung oder Prüfung.
Häufige Fragen
Kann man ohne Ausbildung in der Landwirtschaft arbeiten?
Ja. Für viele Arbeiten, etwa in der Ernte oder als Aushilfe im Stall, ist keine Ausbildung nötig. Der Betrieb lernt Sie an.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Landwirt?
Drei Jahre. Auf Antrag kann sie verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass Sie das Ausbildungsziel schneller erreichen.
Kann ich den Abschluss als Landwirt ohne Ausbildung machen?
Ja, wenn Sie mindestens viereinhalb Jahre in der Landwirtschaft gearbeitet haben. Dann können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).
Bin ich mit 40 oder 50 zu alt für den Einstieg?
Nein. Das Berufsbildungsgesetz sieht weder für die Ausbildung noch für die Abschlussprüfung eine Altersgrenze vor. Als Aushilfe oder Mitarbeiter können Sie ohnehin in jedem Alter anfangen.
Welche Kurse gibt es für Quereinsteiger?
Weiterbildungen und Lehrgänge bieten zum Beispiel die Landwirtschaftskammern und landwirtschaftliche Bildungseinrichtungen in den Bundesländern an. Was es in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie dort.
Wird eine Umschulung in die Landwirtschaft bezahlt?
Wenn Sie arbeitslos sind, Ihnen Arbeitslosigkeit droht oder Ihnen ein Berufsabschluss fehlt, kann die Agentur für Arbeit die Kosten mit einem Bildungsgutschein übernehmen. Voraussetzung ist eine Beratung vor Beginn.
Quellen
- § 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin – Ausbildungsdauer
- § 2 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice – Ausbildungsdauer
- § 8 Berufsbildungsgesetz – Verkürzung der Ausbildungsdauer
- § 45 Berufsbildungsgesetz – Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen
- § 81 SGB III – Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Bundesamt für Naturschutz: Gesund sein und bleiben
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 25. Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall, und wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Verbindlich sind die Gesetze und die Auskünfte der zuständigen Stellen, etwa der Minijob-Zentrale. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an info@hofhand.de.
